DiGAs werden durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen, wenn sie das Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen haben. Geprüft wird eine DiGA auf ihre Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz. Bei Zulassung wird sie in das DiGA – Verzeichnis aufgenommen, entweder als vorläufige oder als dauerhafte Zulassung. Alle DiGAs sind als Medizinprodukte niedriger Risikoklassen klassifiziert und müssen dementsprechend über hohe Sicherheitsstandards verfügen.
Mit Hilfe der digitalen Gesundheitsanwendungen können Therapieverläufe positiv unterstützt werden. Das Ziel ist, mit der Anwendung einer DiGA einen verantwortungsvollen Umgang des Patienten mit seiner Erkrankung zu fördern und dadurch einer Verschlechterung seiner gesundheitlichen Situation zu verhindern.