Telematikinfrastruktur – Refinanzierung

Refinanzierung Ihres TI-Anschlusses

Für Versicherte ist die Nutzung von Anwendungen der TI kostenlos und freiwillig. Für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen hingegen ist der Anschluss an die TI mit Kosten verbunden.

Der Gesetzgeber hat hierfür eine neue Finanzierungsvereinbarung für Pflegeeinrichtungen zur Refinanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten durch die Pflegeversicherung getroffen. Statt einer Einmalzahlung wie bisher gibt es nun rückwirkend zum 01.07.2023 eine monatliche TI-Pauschale durch die Krankenkassen.
(Gemäß Vereinbarung zur Kostenerstattung § 106b Abs. 1 und 2 SGB XI in Verbindung mit § 380 Abs. 2 Nr. 4 SGB V)

Die TI-Pauschale setzt sich zusammen aus einer Grundpauschale für die Basis-Technologie, den notwendigen Komponenten, Diensten und Anwendungen sowie einer Zuschlagspauschale für bis zu zwei Heilberufsausweise (eHBA). Neu ist auch, dass die TI-Pauschale an den Versorgungsvertrag gebunden ist und nicht wie bisher an die IK-Einrichtungsnummer.

Die Kostenerstattung für die Pflege wird analog zur Finanzierungsvereinbarung für vertragsärztliche Ärztinnen und Ärzte (§ 378 Absätze 1 und 2 SGB V in Verbindung mit § 376 Satz 1 SGB V) geregelt.

Neue Refinanzierungsvereinbarung:
„TI-Pauschalen“

  • Rückwirkende Umstellung ab 1.7.2023
  • Monatliche TI-Grundpauschale pro Einrichtung: ab 01.01.2025: 207,93 €
  • Zwei Zuschlagspauschalen für eHBA: ab 01.01.2025: jeweils 7,77 €
  • Anpassung der Höhe jedes Jahr

HINWEIS: Pflegeeinrichtungen, die zwischen 01.01.2021 und 30.06.2023 an die TI angebunden wurden und bereits Erstausstattungskosten erstattet bekommen haben, erhalten eine um 50% reduzierte TI-Pauschale für 30 Monate ab Erstausstattung.

TI-Pauschalen werden pro Quartal durch GKV-SV ausgezahlt.

 
  • Grundpauschale
  • Zuschlagspauschale (pro eHBA)
  • Insgesamt
Ab 01.07.2023 mtl.
  • 192,80 €
  • 7,20 €
  • 200,00 €
pro Quartal
  • 578, 40 €
  • 21,60 €
  • 600,00 €
Ab 01.01.2025 mtl.
  • 207,93 €
  • 7,77 €
  • 215,70 €
pro Quartal
  • 600,66 €
  • 22,44 €
  • 623,10 €

TI-Pauschalen werden pro Quartal durch GKV-SV ausgezahlt.

Ab 01.07.2023 mtl.

Grundpauschale: 192,80€
Zuschlagspauschale (pro eHBA): 7,20€
Insgesamt: 200€
Refinanzierung in 5 Jahren: 12.432€

pro Quartal

Grundpauschale: 578,40€
Zuschlagspauschale (pro eHBA): 21,60€
Insgesamt:600€

Ab 01.01.2025 mtl.

Grundpauschale: 207,93€
Zuschlagspauschale (pro eHBA): 7,77€
Insgesamt: 215,70€
Refinanzierung in 5 Jahren: 12.942€

Ab 01.01.2025 mtl.

Grundpauschale: 600,66€
Zuschlagspauschale (pro eHBA): 22,44€
Insgesamt: 623,10

Quelle: Vereinbarung des Verfahrens zur Kostenerstattung gemäß § 380 Absatz 2 Nr. 4 SGB V (Finanzierungsvereinbarung)
abgerufen am 17.03.2025

Wie können Sie die TI-Pauschalen abrechnen?

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Ausgleich für TI-Anbindung

  • Erbringt eine Einrichtung Leistungen nach SGB XI und V wird die TI-Pauschale 1x abgerechnet.
  • Gibt es einen Gesamtversorgungsvertrag eines Trägers für mehrere Pflegeeinrichtungen, so hat jede dieser Einrichtungen Anspruch auf eine TI-Pauschale.

Wichtig: Für den Abrechnungsprozess ist die Eigenerklärung der Pflegeeinrichtung über eine funktionsfähige Ausstattung und Nutzung notwendiger Komponenten und Dienste Voraussetzung. Dazu gehören auch die TI-Anwendungen. Momentan muss die Pflegesoftware KIM in der aktuellen Version unterstützen.

Nachweise

Um eine Refinanzierung der TI-Pauschale zu erhalten, müssen Pflegeeinrichtungen über das Antragsverfahren des GKV-SV eine Eigenerklärung über den erfolgten Anschluss an die TI und einer funktionsfähigen Erstausstattung abgeben.

Eigenerklärung:

  • Pro fehlender TI-Anwendung wird die TI-Pauschale um 50% gekürzt
  • Fehlen 2 TI-Anwendungen, wird keine Pauschale gezahlt

Welche Nachweise müssen Sie erbringen?

Funktionsfähige Komponenten und Dienste (Anwendungen):

Abrechnungsprozess

Online über das Antragsportal des GKV-SV

  • Anmeldung und Legitimation mit SMC-B-Karte
  • In der Antragsübersicht:
    Auswahl des gewünschten Verfahrens:
    TIP = Telematikinfrastruktur Pflege
  • Antragstellung:
    – Eingabe Startdatum der techn. Inbetriebnahme / Installation TI
    – Auswahl Pauschalen
    – Eigenerklärung mit Belegen hochladen

HINWEIS: Die Anbindung Ihrer Einrichtung in die TI ergibt nur dann Sinn, wenn Ihre interne Patientenverwaltung/Pflegesoftware TI-anschlussfähig ist und entsprechend angebunden wird. Hierfür können zusätzliche Kosten bei Ihrem Softwareanbieter anfallen. Beratungs- und Schulungskosten für Sie und Ihr Team werden nicht erstattet. 

Grundsätzlich besteht hier die Chance, Mittel aus § 8 Absatz 8 SGB XI auch zur Deckung der erwähnten Beratungs- und Schulungskosten einzusetzen. Damit können bis zu 40 % der Kosten, maximal aber 12.000 € pro Einrichtung gefördert werden.