ePA ist die Abkürzung für elektronische Patientenakte.
Die Einführungsphase für die elektronische Patientenakte (ePA) startete Januar 2021 (Testphase). Seitdem kann die ePA von den gesetzlich Versicherten kostenlos über eine App ihrer Krankenkasse genutzt werden. Gesetzlich Versicherte können mithilfe der ePA souverän und eigenverantwortlich ihre Gesundheitsdaten verwalten.
Die ePA stellt ein wesentliches Element im Kontext der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens dar. Grundsätzlich wird es die ePA ermöglichen, alle Informationen einer Patientin oder eines Patienten sicher zu speichern. Ganz gleich ob Befunde, Verordnungen oder Überweisungen: Alles kann, aber nichts muss in der ePA gespeichert werden. Wichtig: die Inhaberin oder der Inhaber der ePA kann immer entscheiden ob bzw. was auf seiner persönlichen ePA gespeichert wird und wer diese Informationen nutzen darf.
Mittelfristig sollen alle relevanten Akteurinnen und Akteure im deutschen Gesundheitswesen Daten der ePA für ihr jeweiliges Arbeitsfeld nutzen können. Medienbruchfrei können dann relevante Informationen von A nach B bspw. von einer Hausarztpraxis an eine Physiotherapeutin oder einen Physiotherapeuten weitergeleitet werden. Damit sollen Prozesse zwischen den Akteurinnen und Akteuren schlanker und die pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert werden. Angestrebt wird ebenso eine Reduzierung der Papierform hin zu digitalen, transparenten Arbeitsschritten und die Einbindung eines jederzeit online abrufbaren elektronischen Medikationsplans (eMP) und des Notfalldatensatzes (NFDM).
Quelle: https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/
Handout: Anleitung zum Einrichten der ePA zum herunterladen, 1-seitig, pdf, 117 KB
Handout: Anleitung zum Einrichten der ePA und e-Rezept für Privatversicherte zum herunterladen, 1-seitig, pdf, 131 KB