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Institutionskarte

(SMC-B/SMC-B-ORG)

Identifiziert Ihre Einrichtung und legitimiert Ihren Zugriff auf die TI

Auch hier geht es wieder um das Thema Datensicherheit. Der sichere Austausch von Daten innerhalb der TI setzt voraus, dass ausschließlich berechtige Nutzerinnen und Nutzer Zugriff bekommen. Dies setzt eine eindeutige Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer, in diesem Fall der Pflegeeinrichtung voraus. Ein Element dieser Authentifizierung besteht in der so genannten Institutionskarte. Diese müssen Sie als Pflegeeinrichtung aktuell bei der Bundesdruckerei beantragen.

Wichtig: Dieser Antragsprozess bezieht sich auf das derzeit laufende Modellprojekt gemäß § 125 SGB XI. Bei Teilnahme am Modellvorhaben und nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen die Institutionskarte sowie separat ein PIN zugestellt.