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eHBA

eHBA ist die Abkürzung für elektronischer Heilberufsausweis. Der eHBA identifiziert Sie als zugriffsberechtigte Pflegekraft.

Auch hier wieder geht es um das Thema des sicheren Datenaustauschs: Ein Zugriff auf sensible Patientendaten darf ausschließlich durch berechtige Personen erfolgen. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ermöglicht es, sich digital als zugriffsberechtigte Pflegekraft auszuweisen. Damit wird es Pflegekräften möglich, vertrauliche Informationen zu lesen, zu verschlüsseln und digitale Dokumente rechtssicher zu unterschreiben.

Der eHBA muss beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster beantragt werden und wird von den jeweils zuständigen Stellen der Länder ausgegeben – in Berlin vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo).

Quelle: https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/egbr/index.html