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Der Countdown läuft: Starten Sie jetzt mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur!
Zum 01.07.2025
Gemeinsame gesetzliche Frist – aber unterschiedliche Vorgaben
Pflege nach SGB XI:
Pflege nach SGB V:
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach dem Elften Buch haben bis zum 1. Juli 2025 alle Voraussetzungen zu erfüllen, um den Zugriff auf die elektronische Patientenakte und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur nach § 306 umzusetzen.
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Um Verordnungen nach den Absätzen 5, 6 oder Absatz 7 elektronisch abrufen zu können, haben sich Erbringer von Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 sowie der außerklinischen Intensivpflege nach § 37c bis zum 1. Juli 2025, Erbringer von Leistungen der Soziotherapie nach § 37a bis zum 1. April 2027, Heil- und Hilfsmittelerbringer sowie Erbringer der weiteren in Absatz 7 Satz 1 genannten Leistungen bis zum 1. Januar 2026 an die Telematikinfrastruktur nach § 306 anzuschließen.
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Als Telematikinfrastruktur, abgekürzt TI, wird die digitale Vernetzung der Akteurinnen und Akteure im deutschen Gesundheitswesen bezeichnet. Die TI bildet also die technische Grundlage, um Gesundheitsdaten schnell und sicher sektorenübergreifend digital austauschen zu können. So werden über die TI Apotheken, (Zahn-) Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten miteinander vernetzt für einen lückenlosen zeitnahen Datenaustausch.
Die Anbindung an die TI ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern notwendige Voraussetzung, damit die TI-Anwendungen genutzt werden können. Die TI bietet eine sichere und datenschutzkonforme Plattform für alle Anwendungen. Als wichtigste Anwendung gilt die elektronische Patientenakte (ePA). Noch nicht berücksichtigt ist bisher der Einbezug von digitalisierten Kernaufgaben der Pflege, wie z. B. elektronischer Pflegeplanung oder elektronischer Pflegedokumentation. Gesetzliche Vorgaben zur Einbindung dieser Prozesse in die TI sind abzuwarten.
Um sich an die TI anzubinden und dann die Anwendungen der TI nutzen zu können, müssen Sie als Pflegeeinrichtung verschiedene Komponenten anschaffen und installieren. Die Anbindung Ihrer Pflegeeinrichtung an die TI ist ein richtiges IT-Projekt. So sind neben den technischen Voraussetzungen auch organisatorische Vorbereitungen wichtig für eine erfolgreiche Anbindung an die TI.
Die technische Anbindung an die TI geht einher mit komplexen IT-spezifischen Fragen und kann im Anbindungsprozess für Herausforderungen sorgen. Für eine erfolgreiche Anbindung an die TI bewährt sich eine gute Vorbereitung, die verschiedene Fragen im Vorfeld klärt:
zur Anbindung der ambulanten und (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen. In der folgenden Übersicht sind alle relevanten technischen Komponenten und Dienste aufgeführt, die Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur ermöglichen.
Wichtig I: Die eingesetzten Hard- und Softwarekomponenten müssen nach § 325 SGB V durch die gematik GmbH zugelassen sein. Die gematik GmbH aktualisiert auf ihrem Fachportal alle zugelassenen Anbieter kontinuierlich. Wenn Sie erfahren wollen, welche Anbieter die Zulassung erhalten haben, dann folgen Sie bitte diesem Link:
Wichtig II Die gematik GmbH spricht die Empfehlung aus, die anstehende Anbindung an die TI nur gemeinsam mit Ihrem IT-Dienstleister zu realisieren. Dieser Empfehlung schließen wir uns an.
Der Anschluss an die TI ist ein durchaus komplexer Prozess, der gut vorbereitet werden muss. Sie müssen die technische Grundausstattung anschaffen und einen Prüf- und Zertifizierungsprozess durchlaufen. Allein dafür sollten Sie rund zwei bis drei Monate Zeit einkalkulieren, bis Sie Ihre Einrichtung an die TI angeschlossen haben und die Anwendungen nutzen können. Erst ab diesem Zeitpunkt genießen Sie die Vorteile verlässlicher und zeitsparender Kommunikationsprozesse mit anderen Akteur:innen im Gesundheitswesen.
Pro Einrichtung wird mind. 1 eHBA benötigt. Beim Antragsverfahren wird die Berufserlaubnis geprüft, dazu sind Nachweise vorzulegen:
Eine gültige Berufszulassung (Berufserlaubnisurkunde)
Bei Namensänderung eine Heiratsurkunde
Die Auswahl eines Vertrauensdienstanbieter (VDA) für den späteren Druck des eHBAs
Bei einem Antrag für einen Institutionsausweis (SMC-B) wird die Berechtigung der Einrichtung zur Leistungserbringung geprüft. Folgende Nachweise müssen dazu eingereicht werden: Nachweis zur Berechtigung einer Leistungserbringung im Sinne des SGB V oder XI (Versorgungsvertrag) Institutionskennzeichen (IK-Nummer) Nummer des eHBA einer Institutionsangehörigen Person Die Auswahl eines Vertrauensdienstanbieter für den späteren Druck der SMC-B-Karte
Wo? Bei dem zuvor ausgewählten Vertrauensdienstanbieter (VDA)
pdf, 190 KB
Vorzulegen sind:
(Manche IT-Dienstleister bieten auch Komplettpakete an für Terminal, Konnektor, VPN-Zugangsdienst, KIM-Adressen.)
Bestellung nach dem Erhalt des eHBAs und der SMC-B Karte. Pro Einrichtung, also pro SMC-B-Karte wird ein Kartenlesegerät benötigt.
Die meisten E-Health- Kartenterminals haben mehrere Steckplätze, was eine parallele Nutzung von eHBA, SMC-B - Karte und der elektronischen Gesundheitskarte der Versicherten ermöglicht.
Einboxkonnektoren müssen in einem zugriffsgeschützten Bereich des Leistungserbringers aufgestellt sein, z. B. in einem verschließbaren Schrank oder in einem abschließbaren Raum in der Einrichtung.
Der Konnektor kann als Alternative auch als sog. Rechenzentrumskonnektor zentral bei einem TI-Dienstleister gehostet werden. Dieses Angebot wird auch als „TI as a Service” bezeichnet.
Wer aber keinen eigenen Konnektor anschaffen möchte, kann als Alternative das TI-Gateway nutzen, um sich mit der TI zu verbinden. Mit der Spezifikation des TI-Gateways, hat die gematik in 2024 die Voraussetzungen geschaffen, dass zertifizierte Dienstleister einzelnen Pflegeeinrichtungen einen Highspeed-Konnektor anbieten können, der leistungsstärker ist als ein Einboxkonnektor.
Der Highspeed-Konnektor wird in dem Fall vom Dienstleister in einem Rechenzentrum verwaltet, worüber Sie einen verschlüsselten sicheren Zugang zur TI erhalten. Das erleichtert Ihnen als Pflegeeinrichtung den Zugang zur TI, denn Sie müssen sich nicht mehr um Wartung und Instandhaltung des ausgelagerten Konnektors kümmern.
Um den Konnektor auch nutzen zu können, benötigen Sie zusätzlich einen VPN-Zugangsdienst. Ein Virtual Private Network = virtuelles privates Netzwerk (VPN) ermöglicht eine sichere und verschlüsselte Verbindung zwischen verschiedenen Netzwerken oder Geräten über das Internet. Der VPN-Zugangsdienst stellt eine sichere Verbindung zwischen Ihrer Einrichtung und der Telematikinfrastruktur her, indem verschlüsselte Tunnel über das Internet aufgebaut werden.
Beide Seiten werden durch Zertifikate authentifiziert und die Datenübertragung ist durch kryptographische Maßnahmen geschützt.
Der VPN-Anbieter muss von der gematik zugelassen sein und wird in der Zulassungsliste im gematik-Fachportal veröffentlicht.
KIM ist eine Fachanwendung der Telematikinfrastruktur (TI) - Die Abkürzung „KIM“ steht für Kommunikation im Medizinwesen. KIM funktioniert wie ein Emailprogramm, jedoch in einem sicheren Rahmen, ergänzt um zusätzliche Sicherheitsmechanismen wie eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Authentifizierung innerhalb der TI. Als besonders geschützter Kommunikationsdienst ist KIM geeignet für die sichere und datenschutzkonforme Übermittlung von Patientendaten.
Um KIM-Nachrichten versenden und empfangen zu können, ist es zunächst erforderlich einen Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter abzuschließen.
Der Anbieter stellt Ihnen eine KIM-Adresse sowie ein KIM-Clientmodul zur Verfügung.
Das Clientmodul sorgt für den sicheren Versand und Empfang von KIM-Nachrichten. Es verschlüsselt und signiert Nachrichten automatisch beim Versand. Beim Abruf übernimmt es die Entschlüsselung und prüft die Signatur der E-Mails. Zu diesem Zweck nutzt das KIM-Clientmodul entsprechende Schnittstellen zum Konnektor, der die kryptographischen Operationen durchführt.
Wichtig für Sie zu Wissen: Für die Refinanzierung Ihrer entstanden Ausgaben zur Anbindung an die TI müssen Sie auch die KIM-Anwendung in ihrer jeweiligen aktuellen Version nachweisen und über eine KIM-Adresse verfügen:
Basisfunktionalität, Anhänge Größenlimit bis 15 MB, Zulassung bis 30.09.2024
Einführung von Dienstkennungen, Versand von Anhängen mit Größenlimit bis 500 MB
(wenn Empfänger KIM 1.5+ unterstützt)
Empfang von Anhängen bis Größenlimit 500 MB, Funktionalität muss vom Administrator freigegeben werden, technische Voraussetzung klären
(Bandbreite, Arbeitsspeicher etc.)
Beispiele für eine KIM-Adresse:
Persönliche Adresse:
Max.Mustermann@<anbieter>.kim.telematik
Einrichtungsadresse:
Pflegedienst.XY@<wunschdomain>.kim.telematik
Funktionsadresse:
Verordnung.HKP@<wunschdomain>.kim.telematik
Wohnbereich01.PflegeheimXY@<wunschdomain>.kim.telematik
Es gibt darüber hinaus auch weitere Fachanwendungen in der TI wie z. B. die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (E-Rezept).
Checkliste Erstinstallation:
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pdf, link
Auch das (Bundes-)Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege (§ 125b SGB XI) beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, GKV-SV, beschäftigt sich mit der Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die TI. In Zusammenarbeit mit den Landeskompetenzzentren und weiteren Akteuren ist auf der Website des GKV-SV eine Sammlung aktueller Informationsmaterialien entstanden. Ein Blick lohnt sich:
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