Sind Sie TI-ready?

Tage noch

bis zur Anbindung der Pflege an die TI

Der Countdown läuft: Starten Sie jetzt mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur!

Die Anbindung an die TI ist verpflichtend

Zum 01.07.2025

müssen alle Pflegeeinrichtungen an die TI angeschlossen sein und Anwendungen wie die ePA nutzen.

Diese Fristen sind wichtig, um sicherzustellen,
dass alle Beteiligten im Gesundheitswesen integriert und vernetzt arbeiten können.

Gesetzliche Fristen

Gemeinsame gesetzliche Frist – aber unterschiedliche Vorgaben

Pflege nach SGB XI:

Pflege nach SGB V:

§ 341 (8) SGB V: Elektronische Patientenakte

Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach dem Elften Buch haben bis zum 1. Juli 2025 alle Voraussetzungen zu erfüllen, um den Zugriff auf die elektronische Patientenakte und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur nach § 306 umzusetzen.

§ 360 Elektronische Übermittlung und Verarbeitung vertragsärztlicher elektronischer Verordnungen

Um Verordnungen nach den Absätzen 5, 6 oder Absatz 7 elektronisch abrufen zu können, haben sich Erbringer von Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 sowie der außerklinischen Intensivpflege nach § 37c bis zum 1. Juli 2025, Erbringer von Leistungen der Soziotherapie nach § 37a bis zum 1. April 2027, Heil- und Hilfsmittelerbringer sowie Erbringer der weiteren in Absatz 7 Satz 1 genannten Leistungen bis zum 1. Januar 2026 an die Telematikinfrastruktur nach § 306 anzuschließen.

Was ist die Telematikinfrastruktur?

Als Telematikinfrastruktur, abgekürzt TI, wird die digitale Vernetzung der Akteurinnen und Akteure im deutschen Gesundheitswesen bezeichnet. Die TI bildet also die technische Grundlage, um Gesundheitsdaten schnell und sicher sektorenübergreifend digital austauschen zu können. So werden über die TI Apotheken, (Zahn-) Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten miteinander vernetzt für einen lückenlosen zeitnahen Datenaustausch. 

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Zentrales, digitales
Datennetzwerk für das
Gesundheitswesen und die Pflege

Sichere und schnelle Kommunikation und Datenaustausch für berechtigte Akteure

Anwendungen der TI

Die Anbindung an die TI ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern notwendige Voraussetzung, damit die TI-Anwendungen genutzt werden können. Die TI bietet eine sichere und datenschutzkonforme Plattform für alle Anwendungen. Als wichtigste Anwendung gilt die elektronische Patientenakte (ePA). Noch nicht berücksichtigt ist bisher der Einbezug von digitalisierten Kernaufgaben der Pflege, wie z. B. elektronischer Pflegeplanung oder elektronischer Pflegedokumentation. Gesetzliche Vorgaben zur Einbindung dieser Prozesse in die TI sind abzuwarten.

E-Rezept

elektronisches Rezept
Die bekannten „rosa Zettel“ wurden durch das
E-Rezept ersetzt.
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ePA

elektronische
Patientenakte
Gesetzlich Versicherte können mithilfe der ePA souverän und eigenverantwortlich ihre Gesundheitsdaten verwalten.
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KIM

KIM

Kommunikation im Medizin­wesen
KIM ist die Kommunikation im Medizinwesen und funktioniert technisch ähnlich wie ein E-Mail-Programm
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TIM

TIM

Sicherer und datenschutzkonformer Messengerdienst
Mit TIM können alle zentralen Informationen, schnell, sicher und zuverlässig elektronisch ausgetauscht werden.
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Medikationsliste

eMP

Elektronischer
Medikationsplan
Der eMP ist eine freiwillige Möglichkeit für Versicherte den eigenen Medikamentenplan auf der Gesundheitskarte zu hinterlegen.
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NFDM

Notfalldatensatz-management
Der NFDM managed Notfalldaten. Sie können freiwillig von Versicherten auf der Gesundheitskarte hinterlegt werden.
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VSDM

VSDM

Versicherten-Stammdaten-management
Das VSDM ist dafür verantwortlich die Versichertenstammdaten von gesetzlich Krankenversicherten aktuell zu halten.
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DEMIS

Elektronische Infektionsmeldungen an Ämter
Mit DEMIS wird das Meldesystem für Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) weiterentwickelt und verbessert.
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Grafik der Telematikinfrastruktur

Mehrwert

  • Bessere Zusammenarbeit mit
    Praxen, Apotheken, Krankenhäusern, Kostenträgern
  • Optimierung von Prozessen
  • Entlastung der Leistungserbringer
  • Verbesserung der Versorgungsqualität der PatientInnen

Voraussetzungen und notwendige Schritte

Um sich an die TI anzubinden und dann die Anwendungen der TI nutzen zu können, müssen Sie als Pflegeeinrichtung verschiedene Komponenten anschaffen und installieren. Die Anbindung Ihrer Pflegeeinrichtung an die TI ist ein richtiges IT-Projekt. So sind neben den technischen Voraussetzungen auch organisatorische Vorbereitungen wichtig für eine erfolgreiche Anbindung an die TI.

Organisatorische Voraussetzungen

Die technische Anbindung an die TI geht einher mit komplexen IT-spezifischen Fragen und kann im Anbindungsprozess für Herausforderungen sorgen. Für eine erfolgreiche Anbindung an die TI bewährt sich eine gute Vorbereitung, die verschiedene Fragen im Vorfeld klärt:

Rollenverteilung und Verantwortlichkeiten im Vorfeld klären
  • Wer hat von Anfang an den Hut auf, um den Prozess der Anbindung an die TI zu steuern und zu begleiten?
  • Intern durch IT-Abteilung oder extern durch IT-Anbieter, die bei der Installation und Wartung der notwendigen Komponenten unterstützen?
  • Welche Beschaffungen werden vom IT-Dienstleister übernommen, welche von dem Unternehmen selbst
  • Absprachen zu Zeitpunkt/ Dauer der Installation
  • und Integration neuer Funktionen in das Primärsystem
  • realistische Umsetzungszeiträume kommunizieren
  • (kontinuierliche) Schulungen des Personals im Umgang mit TI und sie auf dem neuesten Stand der Technik und der gesetzlichen Anforderungen zu halten
  • TI-Anwendungen nutzen
  • Externe Kommunikationspartner (wie Arztpraxen, Apotheken, etc.) über Anbindung an die TI informieren

Technische Voraussetzungen

zur Anbindung der ambulanten und (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen. In der folgenden Übersicht sind alle relevanten technischen Komponenten und Dienste aufgeführt, die Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur ermöglichen. 

internet icon

Stabiles Internet

Stabiles Internet ist empfehlenswert, da umfangreiche Daten übertragen werden.
eHBA Icon

Elektronischer Heil­berufs­ausweis (eHBA)

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist der zentrale Zugang zu wichtigen Anwendungen der TI. Er wird z.B. für die rechtssichere elektronische Signatur benötigt.
SMC-B icon

Institutions­ausweis
(SMC-B)

Die SMC-B (Security Module Card Typ-B) ist eine Smartcard zur Authentifizierung von Institutionen und zur Ver- und Entschlüsselung sowie Signatur von KIM-Nachrichten. Sie ermöglicht den geschützten Zugriff auf die Anwendungen und Versicherungsdaten.
Kartenlesegeraet icon

Kartenlesegerät

Das Kartenlesegerät liest die elektronische Gesundheitskarte (eGK), den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und die Institutionskarte (SMC-B) aus und kann lokal sowie mobil für Hausbesuche genutzt werden.
konnektor

Konnektor bzw.
TI-Gateway

Der TI-Zugang erfolgt entweder über einen Konnektor – eine Box, die über IT-Dienstleister bezogen wird – oder über das TI-Gateway per VPN-Verbindung zu einem zertifizierten Rechenzentrum.
VPN Icon

VPN-Zugangsdienst

Der VPN-Zugangsdienst (Virtual Private Network) verbindet – ähnlich wie ein Internet-Provider – medizinische Einrichtungen mit dem zentralen Netz der TI.
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KIM-Adresse und
KIM-Clientmodul

KIM („Kommunikation im Medizinwesen“) ist ein sicherer E-Mail-Dienst innerhalb der TI. Jede:r Nutzer:in benötigt eine eigene KIM-Adresse. Das Clientmodul verschlüsselt und signiert Nachrichten automatisch.

Wichtig I: Die eingesetzten Hard- und Softwarekomponenten müssen nach § 325 SGB V durch die gematik GmbH zugelassen sein. Die gematik GmbH aktualisiert auf ihrem Fachportal alle zugelassenen Anbieter kontinuierlich. Wenn Sie erfahren wollen, welche Anbieter die Zulassung erhalten haben, dann folgen Sie bitte diesem Link:

Wichtig II Die gematik GmbH spricht die Empfehlung aus, die anstehende Anbindung an die TI nur gemeinsam mit Ihrem IT-Dienstleister zu realisieren. Dieser Empfehlung schließen wir uns an.

Notwendige Schritte

So machen Sie Ihre Einrichtung TI-ready

Der Anschluss an die TI ist ein durchaus komplexer Prozess, der gut vorbereitet werden muss. Sie müssen die technische Grundausstattung anschaffen und einen Prüf- und Zertifizierungsprozess durchlaufen. Allein dafür sollten Sie rund zwei bis drei Monate Zeit einkalkulieren, bis Sie Ihre Einrichtung an die TI angeschlossen haben und die Anwendungen nutzen können. Erst ab diesem Zeitpunkt genießen Sie die Vorteile verlässlicher und zeitsparender Kommunikationsprozesse mit anderen Akteur:innen im Gesundheitswesen.

Es gibt insgesamt drei Arbeitspakete. Was diese im Detail beinhalten haben wir für Sie im weiteren aufgelistet:

1

Beantragung des eHBAs und der SMC-B-Karte

eHBA
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eHBA

eHBA: (elektronischer Heilberufeausweis)

Pro Einrichtung wird mind. 1 eHBA benötigt. Beim Antragsverfahren wird die Berufserlaubnis geprüft, dazu sind Nachweise vorzulegen:

Eine gültige Berufszulassung (Berufserlaubnisurkunde) Bei Namensänderung eine Heiratsurkunde Die Auswahl eines Vertrauensdienstanbieter (VDA) für den späteren Druck des eHBAs

smcb icon

SMC-B-Karte: (Security Module Card Typ B):

Bei einem Antrag für einen Institutionsausweis (SMC-B) wird die Berechtigung der Einrichtung zur Leistungserbringung geprüft. Folgende Nachweise müssen dazu eingereicht werden: Nachweis zur Berechtigung einer Leistungserbringung im Sinne des SGB V oder XI (Versorgungsvertrag) Institutionskennzeichen (IK-Nummer) Nummer des eHBA einer Institutionsangehörigen Person Die Auswahl eines Vertrauensdienstanbieter für den späteren Druck der SMC-B-Karte

Bestellung und Druck des eHBAs und SMC-B-Karte

Wo? Bei dem zuvor ausgewählten Vertrauensdienstanbieter (VDA)

Vorzulegen sind:

  • Vorgangsnummer (durch das eGBR vergeben nach erfolgreicher Antragsprüfung)
  • Unterschrift in Papierform (Erhalt der Vorlage durch VDA nach Bestellung des eHBAs bzw. der SMC-B-Karte)
2

Ausstattung

Nach der Beauftragung und Bestellung der Karten sind noch weitere Hardware – Komponenten anzuschaffen:

(Manche IT-Dienstleister bieten auch Komplettpakete an für Terminal, Konnektor, VPN-Zugangsdienst, KIM-Adressen.)

Kartenlesegeraet

eHealth-Kartenterminal
(Kartenlesegerät)

Bestellung nach dem Erhalt des eHBAs und der SMC-B Karte. Pro Einrichtung, also pro SMC-B-Karte wird ein Kartenlesegerät benötigt.

Die meisten E-Health- Kartenterminals haben mehrere Steckplätze, was eine parallele Nutzung von eHBA, SMC-B - Karte und der elektronischen Gesundheitskarte der Versicherten ermöglicht.

Konnektor / TI-Gateway

Einboxkonnektoren müssen in einem zugriffsgeschützten Bereich des Leistungserbringers aufgestellt sein, z. B. in einem verschließbaren Schrank oder in einem abschließbaren Raum in der Einrichtung.

Der Konnektor kann als Alternative auch als sog. Rechenzentrumskonnektor zentral bei einem TI-Dienstleister gehostet werden. Dieses Angebot wird auch als „TI as a Service” bezeichnet. Wer aber keinen eigenen Konnektor anschaffen möchte, kann als Alternative das TI-Gateway nutzen, um sich mit der TI zu verbinden. Mit der Spezifikation des TI-Gateways, hat die gematik in 2024 die Voraussetzungen geschaffen, dass zertifizierte Dienstleister einzelnen Pflegeeinrichtungen einen Highspeed-Konnektor anbieten können, der leistungsstärker ist als ein Einboxkonnektor.

Der Highspeed-Konnektor wird in dem Fall vom Dienstleister in einem Rechenzentrum verwaltet, worüber Sie einen verschlüsselten sicheren Zugang zur TI erhalten. Das erleichtert Ihnen als Pflegeeinrichtung den Zugang zur TI, denn Sie müssen sich nicht mehr um Wartung und Instandhaltung des ausgelagerten Konnektors kümmern.

VPN

VPN – Zugangsdienst

Um den Konnektor auch nutzen zu können, benötigen Sie zusätzlich einen VPN-Zugangsdienst. Ein Virtual Private Network = virtuelles privates Netzwerk (VPN) ermöglicht eine sichere und verschlüsselte Verbindung zwischen verschiedenen Netzwerken oder Geräten über das Internet. Der VPN-Zugangsdienst stellt eine sichere Verbindung zwischen Ihrer Einrichtung und der Telematikinfrastruktur her, indem verschlüsselte Tunnel über das Internet aufgebaut werden.

Beide Seiten werden durch Zertifikate authentifiziert und die Datenübertragung ist durch kryptographische Maßnahmen geschützt.

Der VPN-Anbieter muss von der gematik zugelassen sein und wird in der Zulassungsliste im gematik-Fachportal veröffentlicht.

3

Integration TI-Dienste in die Pflegesoftware

Anwendung KIM und Kim-Client-Modul

KIM ist eine Fachanwendung der Telematikinfrastruktur (TI) - Die Abkürzung „KIM“ steht für Kommunikation im Medizinwesen. KIM funktioniert wie ein Emailprogramm, jedoch in einem sicheren Rahmen, ergänzt um zusätzliche Sicherheitsmechanismen wie eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Authentifizierung innerhalb der TI. Als besonders geschützter Kommunikationsdienst ist KIM geeignet für die sichere und datenschutzkonforme Übermittlung von Patientendaten.

Um KIM-Nachrichten versenden und empfangen zu können, ist es zunächst erforderlich einen Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter abzuschließen.

Der Anbieter stellt Ihnen eine KIM-Adresse sowie ein KIM-Clientmodul zur Verfügung. Das Clientmodul sorgt für den sicheren Versand und Empfang von KIM-Nachrichten. Es verschlüsselt und signiert Nachrichten automatisch beim Versand. Beim Abruf übernimmt es die Entschlüsselung und prüft die Signatur der E-Mails. Zu diesem Zweck nutzt das KIM-Clientmodul entsprechende Schnittstellen zum Konnektor, der die kryptographischen Operationen durchführt.

Wichtig für Sie zu Wissen: Für die Refinanzierung Ihrer entstanden Ausgaben zur Anbindung an die TI müssen Sie auch die KIM-Anwendung in ihrer jeweiligen aktuellen Version nachweisen und über eine KIM-Adresse verfügen:

KIM 1.0

Basisfunktionalität, Anhänge Größenlimit bis 15 MB, Zulassung bis 30.09.2024

Einführung von Dienstkennungen, Versand von Anhängen mit Größenlimit bis 500 MB
(wenn Empfänger KIM 1.5+ unterstützt)

Empfang von Anhängen bis Größenlimit 500 MB, Funktionalität muss vom Administrator freigegeben werden, technische Voraussetzung klären
(Bandbreite, Arbeitsspeicher etc.)

Beispiele für eine KIM-Adresse:

Persönliche Adresse:
Max.Mustermann@<anbieter>.kim.telematik

Einrichtungsadresse:
Pflegedienst.XY@<wunschdomain>.kim.telematik

Funktionsadresse:
Verordnung.HKP@<wunschdomain>.kim.telematik
Wohnbereich01.PflegeheimXY@<wunschdomain>.kim.telematik

Es gibt darüber hinaus auch weitere Fachanwendungen in der TI wie z. B. die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (E-Rezept).

Checklisten

Checkliste Erstinstallation:

HINWEIS: Diese Checklisten wurden in Anlehnung an die Checkliste der gematik GmbH realisiert, welche im Zuge des Modellvorhabens nach § 125 SGB XI veröffentlicht wurde (Stand März 2021). Durch Erkenntnisse aus dem Modellvorhaben sind künftige Änderungen an der Checkliste möglich.

TI-Ressourcenpool des GKV-Spitzenverbands

Auch das (Bundes-)Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege (§ 125b SGB XI) beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, GKV-SV, beschäftigt sich mit der Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die TI. In Zusammenarbeit mit den Landeskompetenzzentren und weiteren Akteuren ist auf der Website des GKV-SV eine Sammlung aktueller Informationsmaterialien entstanden. Ein Blick lohnt sich:

Empfehlungen für den Installationstag