In diesem Video haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zur TI zusammengefasst.
Als Telematikinfrastruktur, abgekürzt TI, wird die digitale Vernetzung der Akteurinnen und Akteure im deutschen Gesundheitswesen bezeichnet. Die TI bildet also die technische Grundlage, um Gesundheitsdaten schnell und sicher digital austauschen zu können. Als wichtigste Anwendung gilt die elektronische Patientenakte (ePA). Mehr über die Vorteile der ePA und anderer Anwendungen erfahren Sie weiter unten.
Über die TI werden Apotheken, (Zahn-) Arztpraxen, Krankenhäuser sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten miteinander vernetzt. So sollen sie alle relevanten Daten miteinander austauschen können. Der Anschluss der Pflegeeinrichtungen in die TI ist bereits auf freiwilliger Basis möglich, ab dem 1. Juli 2025 ist die Anbindung für die alle Pflegeeinrichtungen bundesgesetzlich verpflichtend.
In diesem Video haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zur TI zusammengefasst.
Verbindet Ihre Einrichtung mit der TI
Identifiziert Sie als zugriffsberechtigte Pflegekraft
Identifiziert Ihre Einrichtung und legitimiert Ihren Zugriff auf die TI
Verknüpft die Gesundheitskarten Ihrer Patientinnen und Patienten mit der TI
Identifiziert Ihre Einrichtung und legitimiert Ihren Zugriff auf die TI
Identifiziert Ihre Einrichtung und legitimiert Ihren Zugriff auf die TI
Identifiziert Ihre Einrichtung und legitimiert Ihren Zugriff auf die TI
Identifiziert Ihre Einrichtung und legitimiert Ihren Zugriff auf die TI
Identifiziert Ihre Einrichtung und legitimiert Ihren Zugriff auf die TI
Identifiziert Ihre Einrichtung und legitimiert Ihren Zugriff auf die TI
Identifiziert Ihre Einrichtung und legitimiert Ihren Zugriff auf die TI
Identifiziert Ihre Einrichtung und legitimiert Ihren Zugriff auf die TI
Identifiziert Ihre Einrichtung und legitimiert Ihren Zugriff auf die TI
Identifiziert Ihre Einrichtung und legitimiert Ihren Zugriff auf die TI
Die Telematikinfrastruktur bietet als sicheres und geschlossenes digitales Netzwerk das lang angestrebte zentrale Kommunikationssystem für alle Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens. Mittelfristig sollen über die TI alle Leistungserbringer des Gesundheitssystems auf Augenhöhe miteinander kommunizieren sowie Daten von Patientinnen und Patienten untereinander austauschen können – sofern diese es zulassen. So können Informationen über eine Patientin oder einen Patienten ohne Zeitverlust und Medienbruch an alle relevanten Akteurinnen und Akteure übermittelt werden. Langwierige und komplizierte Abstimmungswege mit papierbasierten Verordnungen und Rezepten gehören dann der Vergangenheit an und effektives Nachfragen zu bestimmten Details wird deutlich vereinfacht. Nachdem Arztpraxen und Apotheken bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, folgt nun auch die Anbindung der Pflege. Ab dem 01.07.2025 müssen alle Pflegeeinrichtungen an die TI angeschlossen sein.
Mögliches Scenario:
Gast: Martin Heisch, gematik GmbH, 6/2021
Ziel der Telematikinfrastruktur ist es, dass alle relevanten Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen sektorenübergreifend miteinander Daten austauschen können. Im Gespräch mit Jens Lauer (Juni 2021) stellt Herr Martin Heisch vor, was die Telematikinfrastruktur eigentlich ist und welche Auswirkungen die Anbindung der Pflege an die Telematikinfrastruktur für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure haben wird. Ein interessanter Podcast für alle, die sich für das Themenfeld Digitalisierung in der ambulanten Pflege interessieren.
Noch nicht berücksichtigt ist bisher der Einbezug von digitalisierten Kernaufgaben der Pflege, wie z. B. elektronischer Pflegeplanung oder elektronischer Pflegedokumentation. Gesetzliche Vorgaben zur Einbindung dieser Prozesse in die TI sind abzuwarten.
Wie kann der Mehrwert der TI für die Pflege weiter vergrößert werden? Hierzu haben wir Handlungsempfehlungen ausgearbeitet (Juni 2023):
Handlungsempfehlungen:
Potenziale nutzen – Praxisrelevanz sichern
pdf, 1 MB
zur Anbindung der ambulanten und (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen
Empfehlungen für den Installationstag
pdf, 190 KB
Auch das (Bundes-)Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege (§ 125b SGB XI) beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, GKV-SV, beschäftigt sich mit der Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die TI. In Zusammenarbeit mit den Landeskompetenzzentren und weiteren Akteuren ist auf der Website des GKV-SV eine Sammlung aktueller Informationsmaterialien entstanden. Ein Blick lohnt sich:
pdf, 389 KB
pdf, 83 KB
pdf, 83 KB
Checkliste Erstinstallation:
pdf, 150 KB
Die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen ist ein laufender Prozess und wird vom Gesetzgeber schrittweise vorangetrieben. Dabei werden die Rahmenbedingungen, Finanzierungsmöglichkeiten und Regularien mit jedem Gesetzpaket erweitert und konkretisiert. Dieser Vorgang ist noch nicht abgeschlossen, sodass auch in Zukunft mit weiteren Neuerungen zu rechnen ist. Es lohnt sich also, regelmäßig unsere Webseite zu besuchen.
Für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen hingegen ist der Anschluss an die TI mit Kosten verbunden. Der Gesetzgeber hat hierfür eine neue Finanzierungsvereinbarung für Pflegeeinrichtungen zur Refinanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten durch die Pflegeversicherung getroffen (gemäß § 380 Abs. 2 Nummer 4 SGB V). Statt einer Einmalzahlung wie bisher gibt es nun rückwirkend zum 01.07.2023 eine monatliche TI-Pauschale durch die Krankenkassen (Vereinbarung zur Kostenerstattung gemäß § 106b Abs. 1 und 2 SGB XI in Verbindung mit § 380 Abs. 2 Nr. 4 SGB V)
Die TI-Pauschale setzt sich zusammen aus einer Grundpauschale für die Basis-Technologie, den notwendigen Komponenten, Diensten und Anwendungen sowie einer Zuschlagspauschale für bis zu zwei Heilberufsausweise (eHBA). Neu ist auch, dass die TI-Pauschale an den Versorgungsvertrag gebunden ist und nicht wie bisher an die IK-Einrichtungsnummer.
Die Kostenerstattung für die Pflege wird analog zur Finanzierungsvereinbarung für vertragsärztliche Ärztinnen und Ärzte (§ 378 Absätze 1 und 2 SGB V i. V. m. § 376 Satz 1 SGB V) geregelt.
Wichtig: für den Abrechnungsprozess ist die Eigenerklärung der Pflegeeinrichtung über eine funktionsfähige Ausstattung und Nutzung notwendiger Komponenten und Dienste. Dazu gehören auch die TI-Anwendungen. Momentan muss die Pflegesoftware KIM in der aktuellen Version unterstützen.
Hinweis: Pflegeeinrichtungen, die zwischen 01.01.2021 und 30.06.2023 an die TI angebunden wurden und bereits eine Erstausstattungskosten-Erstattung erhalten haben, erhalten eine um 50% reduzierte TI-Pauschale für 30 Monate ab Erstausstattung.
Quelle: Vereinbarung des Verfahrens zur Kostenerstattung gemäß § 380 Absatz 2 Nr. 4 SGB V (Finanzierungsvereinbarung)
abgerufen am 28.05.2024
HINWEIS: Die Anbindung Ihrer Einrichtung in die TI ergibt nur dann Sinn, wenn Ihre interne Patientenverwaltung/Pflegesoftware TI-anschlussfähig ist und entsprechend angebunden wird. Hierfür können zusätzliche Kosten bei Ihrem Softwareanbieter anfallen. Beratungs- und Schulungskosten für Sie und Ihr Team werden nicht erstattet.
Grundsätzlich besteht hier die Chance, Mittel aus § 8 Absatz 8 SGB XI auch zur Deckung der erwähnten Beratungs- und Schulungskosten einzusetzen. Damit können bis zu 40 % der Kosten, maximal aber 12.000 € pro Einrichtung gefördert werden.
Die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen ist ein laufender Prozess und wird vom Gesetzgeber schrittweise vorangetrieben. Dabei werden die Rahmenbedingungen, Finanzierungsmöglichkeiten und Regularien mit jedem Gesetzpaket erweitert und konkretisiert. Dieser Vorgang ist noch nicht abgeschlossen, sodass auch in Zukunft mit weiteren Neuerungen zu rechnen ist. Es lohnt sich also, regelmäßig unsere Webseite zu besuchen.
HINWEIS: Relevant für die Telematikinfrastruktur sind nach aktuellem Stand (Januar 2024) die jeweils gültigen Fassungen der genannten Paragrafen.
Bitte beachten Sie dabei, dass wir für Sie an dieser Stelle nur die wichtigsten Gesetzesgrundlagen herausgesucht haben, es sich also nicht um eine abschließende Darstellung handelt. Es existieren viele weitere Regelungen in den Sozialgesetzbüchern V und XI, die die genaue Ausgestaltung spezifischer Aspekte der TI, ihrer Anwendungen und Rechte und Pflichten der beteiligten Akteurinnen und Akteure definieren.
§ 306 Telematikinfrastruktur
Hier wird eindeutig definiert, wer für die Schaffung der TI verantwortlich ist (BMG und die Spitzenverbände des Gesundheitswesens) und welchem Zweck diese dient.
Ebenso wird festgehalten, welche Komponenten unter die Definition der TI fallen.
Auch wird vorgeschrieben, dass die Daten, welche über die TI laufen, einem besonders hohem Sicherheitsstandard unterliegen müssen.
Mehr erfahren
§ 334 SGB V: Anwendungen der Telematikinfrastruktur
Mit dieser Regelung wird festgelegt, welche Anwendungen für die TI zulässig sind und welche Kriterien sie erfüllen müssen (Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, der Qualität und der Transparenz der Versorgung).
– Elektronische Patientenakte
– Organspendeausweis
– Verweis auf Patientenverfügung
– Elektronischer Medikationsplan
– Elektronischer Notfalldatensatz
– elektronische Verordnungen
Zudem wird der gematik GmbH die Möglichkeit eingeräumt weitere Anwendungen vorzubereiten. Diese müssen dann aber gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen zugelassen werden.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist mit der Überprüfung beauftragt.
Mehr erfahren
§ 336 ff. SGB V: Rechte der Versicherten
In den Paragrafen 336 bis 338 regelt der Gesetzgeber die Rechte der Versicherten in Bezug auf die Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen.
So werden hier beispielsweise die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten umfängliche Zugriffsrechte auf ihre Daten in den jeweiligen Anwendungen zu gewähren. Dies umfasst auch die Entscheidungshoheit über die Verarbeitung und Löschung von Daten sowie die Erteilung von (feingranularen) Zugriffsrechten für Dritte.
Mehr erfahren
§ 360 SGB V: elektronische Verordnungen, Anbindungspflicht für HKI und AIP
Im Paragraf 360, Absatz 8 ist die gesetzliche Anbindungspflicht für die Hauskrankenpflege (nach § 37) und außerklinische Intensivpflege (§ 37c) geregelt.
Diese Anbindung ist notwendig, um elektronische Verordnungen elektronisch abrufen zu können.
Mehr erfahren
§ 106b SGB XI: Finanzierung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur
Regelt die Finanzierungsgrundlage zum TI-Anschluss und laufenden Betrieb für Pflegeinrichtungen.
Die Pflegeeinrichtungen erhalten die Gelder von der Pflegeversicherung, analog der Finanzierungsvereinbarung mit den vertragsärztlich versorgenden Ärztinnen und Ärzten (nach § 376 SGB V).
Mehr erfahren
§ 125 SGB XI: Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur
Mit dem § 125 SGB XI hat der GKV-Spitzenverband den Auftrag erhalten, ein Modellprogramm zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI einzurichten. In diesem sollen der digitale sektorenübergreifende Informationsaustausch in der TI im Kontext ambulanter wie stationärer Versorgung pflegebedürftiger Menschen erprobt und Grundlagen für notwendige Standards für einen bundesweiten Rollout erarbeitet werden. Das Modellprogramm wird in dem Zeitraum von 2020 bis 2024 umgesetzt, die Modellvorhaben werden wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Insgesamt stehen hierfür 10 Mio. Euro bereit.
Mehr erfahren
§ 125a SGB XI: Modellvorhaben zur Erprobung der Telepflege
Mit dem § 125a SGB XI wurde die gesetzliche Grundlage für ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt rund um die Möglichkeiten der sogenannten Telepflege gelegt. Für ein entsprechendes Vorhaben wurden im Zeitraum 2022 bis 2024 10 Millionen € zur Verfügung gestellt.
Zielstellung war zu untersuchen, wie mit Telepflege die Versorgung pflegebedürftiger Menschen verbessert werden kann.
Mehr erfahren
Der Anschluss an die TI ist ein durchaus komplexer Prozess, der gut vorbereitet werden muss. Sie müssen die technische Grundausstattung anschaffen und einen Prüf- und Zertifizierungsprozess durchlaufen. Allein dafür sollten Sie rund zwei bis drei Monate Zeit einkalkulieren, bis Sie Ihre Einrichtung an die TI angeschlossen haben und die Anwendungen nutzen können. Erst ab diesem Zeitpunkt genießen Sie die Vorteile verlässlicher und zeitsparender Kommunikationsprozesse mit anderen Akteur:innen im Gesundheitswesen.
Es gibt insgesamt drei Arbeitspakete. Was diese im Detail beinhalten haben wir für Sie im weiteren aufgelistet:
Hier (https://ehealth.d-trust.net/antragsportal/) gelangen Sie auf die Startseite des Antragsportals. Dort klicken Sie auf der rechten Seite unter »Institutionskarte (SMC-B)« bitte auf »Neuen Antrag stellen«. Auf der nächsten Seite wählen Sie links unter »Mit leerem Antrag beginnen« bitte den Kartentyp »Weitere Organisationen des Gesundheitswesens« und bestätigen anschließend Ihre Auswahl mit »Zur Antragstellung«. In der nun folgenden Produktliste wählen Sie bitte »Betriebsstätte Gesundheits-, Kranken- und Alten- pflege« aus, willigen in die notwendige »Bestätigung Datenschutzerklärung« ein und klicken anschließend auf »Weiter«, um den Antragsprozess fortzuführen. Checkliste Pflegeeinrichtung Auf den nachfolgenden Seiten füllen Sie nun bitte die geforderten Antragsdaten aus. Dabei sind Pflichtfelder im gesamten Antragsportal mit einem Sternchen * markiert. Am Ende des Antragsvorgangs sehen Sie eine kurze Zusammenfassung. Durch einen Klick auf »Antrag ausdrucken« können Sie den Antrag ausdrucken. In dem Antragsausdruck finden Sie auch die Vorgangsnummer und das Passwort. Diese Angaben benötigen Sie, um sich Ihren Antrag im Antragsportal ansehen zu können, Statusinformationen zu erhalten oder den Antrag zu korrigieren.
Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihr Antrag freigegeben und die Kartenproduktion startet.
Bitte denken Sie daran, die Institutionskarte rechtzeitig vor dem Installationstermin zu beantragen und freizuschalten. Zusammen mit dem Heilberufsausweis für Pflegekräfte ermöglichen sie zukünftig den Zugriff auf gespeicherte Gesundheitsdaten der Versicherten und medizinische Anwendungen der TI.
WICHTIG: Bitte bewahren Sie die Institutionskarte und den PIN-Brief vor unbefugtem Zugriff geschützt auf.
In diesem Abschnitt spiegeln wir die aktuellen Kennzahlen der TI-Anwendungen von der Webseite der gematik GmbH. Diese Zahlen werden täglich aktualisiert.